# 6. Roleplay-Regeln (Crime)

# 6.1. Cop-Baiting

6.1.1 Das absichtliche Provozieren der Polizei, ohne RP-Hintergrund, ist verboten.
Bsp. Die Polizei ohne sinnvollen RP-Hintergrund ständig belästigen oder provozieren / Provozieren einer Verkehrskontrolle durch absichtlich schlechtes Fahren

# 6.2. Kein Feuern ohne vorheriges Roleplay

6.2.1. Wer ohne sinnvollen RP-Hintergrund Schusswaffen abfeuert, Gewalt verbreitet oder Unruhe stiftet wird bestraft.

6.2.2. Eine Waffe wird nur mit einem RP-Hintergrund abgefeuert!

6.2.3. Illegale Gebiete (zb. Felder, Verarbeiter, Labor, Container) sind Orte wo mit Beschuss zu rechnen ist. Wer aber in diesen Gebieten illegale Aktivitäten nachgeht, läuft Gefahr beschossen zu werden. (Regel 7.2.1 ist für Staatsbeamte weiterhin zu beachten)

# 6.3. Schussankündigung

6.3.1. ES GIBT KEINE SCHUSSANKÜNDIGUNG!

6.3.2. Eine Person darf nur mit einem RP-Hintergrund angegriffen werden. Hierbei muss jede beteiligte Person den Grund nachvollziehen können.

6.3.3. Es muss des Weiteren genügend Reaktionszeit gegeben werden, um z.B. Forderungen nachzukommen (Siehe Power-Roleplay). Ausgenommen hiervon sind Situationen im Zusammenhang mit 6.2.3 .

# 6.4. Gangkriege

6.4.1. Eine Kriegserklärung darf nur mit einem RP-Hintergrund ausgesprochen werden. Die erklärende Fraktion muss der anderen Fraktion ein Angebot machen, um einen Krieg zu vermeiden. Die Forderungen dürfen einen wirtschaftlichen Wert von 10 Millionen Schwarzgeld nicht überschreiten.
Bsp. Ein Streit um ein Drogenfeld / Der Anführer einer Fraktion wurde angegriffen / Eine Fraktion ordnet sich nicht unter

6.4.2. Kriegserklärungen müssen im entsprechenden Fraktionsticket gemeldet werden. In der Meldung müssen Absender, Empfänger und eventuelle Forderungen ersichtlich sein. Diese werden vom Fraktionsmangement geprüft und genehmigt. Es darf kein Krieg ohne Genehmigung ausgespielt werden!

6.4.3. Ein Krieg kann von einem Mediator (Die Eule etc.) jederzeit beendet werden.

6.4.4. Die Safezones sind für Mitglieder bei Konfrontationen zwischen beiden Kriegsparteien komplett aufgehoben. Ausnahmen hierbei ist die Safezone am Krankenhaus! Das Abcampen vom Krankenhaus ist nicht erlaubt.

6.4.5. Im Krieg ist bei Konfrontationen zwischen diesen Parteien die Power-RP-Regel aufgehoben. Dabei sollte möglichst RP geboten werden, Kill-On-Sight ist ebenfalls erlaubt!
WICHTIG : Wer einen am Krieg unbeteiligten Spieler Power-RPt/KOSt wird dafür bestraft, es sei denn der Spieler legt es darauf an.
Bsp. Ein Spieler ist gekleidet wie ein Mitglied der verfeindeten Fraktion, steht am Würfelpark und wird Power-RPt/KOSt, war aber eigentlich gar kein Mitglied der Fraktion (nicht erlaubt) / Während einer Schießerei versucht eine dritte Partei diese zu beobachten und wird in Folge dessen Power-RPt/KOSt (erlaubt)

# 6.5. Drive By

6.5.1. Das Schießen aus einem Fahrzeug auf eine Person (außerhalb eines Fahrzeuges) ist verboten, es sei denn diese eröffnet das Feuer auf dich ( WICHTIG : Die Schusseröffnung erlischt, wenn es kein aktives Schussgefecht zwischen den beiden Personen gibt 1) ( Hinweis : Diese Schusseröffnung erlischt nicht, wenn eine beteiligte Person aus einem Fahrzeug steigt)

6.5.2. Außerdem ist es verboten aus einem gepanzerten Fahrzeug zu schießen.

6.5.3. Das schießen aus einem Hubschrauber oder einem Flugzeug ist auf bewaffnete Personen, welche sich auf Dächern befinden, erlaubt ( WICHTIG : Dies Schusseröffnung erlischt sobald sich die Person nicht mehr auf einem Dach befindet. Leitern gehören nicht zum Dach!) Hinweis : Diese Regel ist zurzeit in der Testphase mehr dazu in Regeländerungen im Disocrd

6.5.4. Aus einem Helikopter darf nur dann geschossen werden, wenn auf den Helikopter zuerst geschossen wurde (auch nicht auf Fahrzeuge). Die Schussfreigabe erlischt, wenn sich beide Parteien aus den Augen verlieren. Regel 6.5.3. ist hiervon ausgenommen.

# 6.6. Ausrauben

6.6.1. Die folgenden Gegenstände dürfen nicht entwendet werden:

  1. legal erfarmte Rohstoffe Bsp. Eisenerz
  2. legale, in der Spielwelt herstellbare Endprodukte Bsp. Eisenbarren
  3. Eventgegenstände Bsp. Ostereier
  4. Items aus dem VC-Shop Bsp. Boombox

Diese Regel gilt ausnahmslos für alle Inventare jeglicher Art!
Bsp. Kofferraum (auch wenn du den Schlüssel hast) / Business Lager

6.6.2. Es ist verboten Neueinreisenden das Geld auf jede erdenkliche Art abzuziehen. Darunter zählen auch unfaire Konditionen für einen Handel, bzw. wenn die Ware oder die Gegenleistung nicht vollbracht wird.

6.6.3. Es ist strengstens untersagt die Waffen und nicht frei erhältliche Gegenstände von staatlichen Fraktionen zu entwenden, zu verwenden, damit zu handeln oder diese überhaupt zu besitzen. Hierbei ist wichtig, dass die Gegenstände und Waffen nicht in Umlauf kommen dürfen (Kriminelle können Waffen der Polizei zerstören).

6.6.3a. Dienstwaffen der Polizei sind folgende:

  1. Kampfpistole
  2. Schwere Pistole
  3. SMG
  4. Karabiner (+ Mk2)
  5. Spezialkarabiner (+ Mk2)
  6. Schweres Gewehr
  7. Tazer
  8. Schlagstock

# 6.7. Illegale Aktivitäten

6.7.1. Gruppierungen ab 5 Personen, die illegale Aktivitäten zusammen betreiben wollen, müssen vorher eine Fraktion beantragen!

6.7.2. Bei illegalen Aktivitäten mit weniger als 5 Personen, müssen sich alle Personen ähnlich einkleiden, um eine Zugehörigkeit feststellen zu können.
Bsp. Ähnliche Farben, ähnliche Kleidungsstücke / Ähnlich heißt nicht genau das gleiche!

6.7.3. Ab 5 Personen müssen alle mit dem, von der Gruppierung, beantragtem Merkmal gekleidet sein.

6.7.4. Bei allen illegalen Aktivitäten müssen alle, die in einer Fraktion Mitglied sind, die von der Gruppierung beantragten Merkmale tragen.

6.7.5. Für Geiselnahmen (oder andere Situationen, in denen Forderungen für Geiseln gestellt werden), dürfen keine Fake Geiseln verwendet werden. Fake Geiseln sind solche, die freundschaftlich oder gegen eine Gegenleistung mitkommen und nicht erschossen/verletzt werden. Die Polizei muss auf eine Fake Geisel in einer laufenden Situation nicht eingehen bzw. darf diese auch zur Not als Täterschaft dazuzählen und bei mithilfe erschießen/ausschalten.

# 6.8. Blood in/Blood out

6.8.1. Für den Austritt aus einer Fraktion gibt es 3 Szenarien:

  1. Normaler Bloodout durch Ritual/Kopfschuss mit Gedächtnisverlust. (CK auf vorherige Anfrage möglich)
  2. Austritt nach Absprache ohne Gedächtnisverlust. (kein nachträglicher CK möglich)
  3. Flucht. Spieler kann sich auf neutralem Boden selbst entlassen. Die Fraktion hat die Möglichkeit den Bloodout nachträglich zu vollziehen, sobald sie den Verräter schnappen. Danach muss der Gedächtnisverlust eintreten. Der CK kann auch in diesem Falle beantragt werden. Das Bloodout muss für den Verräter klar ersichtlich sein.

6.8.2. Gedächtnisverlust bedeutet, dass man Alles, was im Zusammenhang mit der Fraktion geschehen ist vergisst. Informationen können auch nicht durch Notizen, Erzählungen etc. wiedererlangt werden. Bei Verstoß droht ggf. ein CK durch die ehemalige Fraktion!

6.8.3. Sämtliche Vorteile, die man durch eine Fraktion erhalten hat (Zugang zu einem Darkchat, Firmen, Labore, Dokumente, Kleidung etc.) dürfen nach einem Bloodout nicht mehr verwendet werden und müssen, wenn möglich, entfernt bzw. ignoriert werden. Bei Verstoß droht ggf. ein CK durch die ehemalige Fraktion!

# 6.9. Ganghopping

6.9.1. Es ist verboten ohne guten RP-Hintergrund von Fraktion zu Fraktion zu springen.

# 6.10. Third Party Regel

6.10.1 Es darf sich nicht aktiv (Schießen, rammen etc.) in eine illegale RP-Situation zwischen zwei Parteien eingemischt werden, es sei denn, man agiert gegen beide Parteien. (Staatliche Fraktionen sind hiervon ausgenommen).

6.10.2 WICHTIG Fraktionsmitglieder zählen anders gekleidet NICHT zur Gruppierung und dürfen auch nicht in RP-Situationen eingreifen.

# 6.11. Geiselnahme

6.11.1 Mobile Geiseln sind nicht verboten, aber die anderen Spieler sind nicht dazu gezwungen, darauf einzugehen! Als mobile Geisel gilt eine Geisel, die nicht am Ort des Geschehens festgehalten wird bzw. herumgefahren wird.

6.11.2 WICHTIG Sollte die Polizei nicht auf die mobile Geisel eingehen, darf diese nicht erschossen werden!

# 6.12. Waffenbestand (Fraktionen)

6.12.1 Waffenbauteile aus Waffenlaboren müssen im Fraktionslager gelagert werden, es sei denn, diese werden für die Produktion unmittelbar benötigt.

6.12.1a Waffenbauteile aus Drogen-Containern müssen im Fraktionslager gelagert werden, es sei denn, diese werden für die Produktion unmittelbar benötigt.

6.12.2 Hergestellte Waffen, für die ein Gegenstand aus einem Waffenlabor notwendig ist, müssen nach Herstellung im Fraktionslager gelagert werden.

6.12.3 Fraktionswaffen (aus 6.12.2) dürfen vor Auflösung der Fraktion (egal ob aus Eigenwunsch oder Entscheidung des Fraktionsmanagement) nicht aufgeteilt/mitgenommen werden.

# 6.13. Sonderevents (Geldtransporter)

6.13.1 Der Transporter darf nicht von mehreren Parteien gleichzeitig angegriffen werden (3rd Party)

6.13.2 Der Transporter darf nicht am Zielort abgecampt werden.

6.13.3 Aus dem Transporter darf geschossen werden, wenn das Feuer auf diesen eröffnet wurde.

6.13.4 Für den Transporter gilt in der Stadt einen Schutzstatus. Er darf nicht innerhalb der Stadtgrenzen angegriffen werden. Sobald der Transporter die Stadt verlässt, erscheint eine Meldung. Ab dieser darf der Überfall gestartet werden.

6.13.5 Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, die Autobahnen bzw. den kürzesten Weg zu fahren.

6.13.6 Für die Polizei gelten weiterhin die Schusseröffnungsregeln von 7.2..

6.13.7 Die Polizei darf nicht dazu gezwungen werden, den Transporter zu öffnen oder gestartet stehen zu lassen. Auch nicht, den Schlüssel für diese weiter zu geben (ist nicht möglich, versucht es also nicht). Die notwendigen Utensilien um den Transporter weiter zu fahren, sind mitzuführen.

6.13.8 Die Polizei darf nicht (z.B.: als Forderung in einer Geiselnahme) dazu gezwungen werden, einen Geldtransport zu starten und diesen zu übergeben.

# 6.14. Crime Spielmechaniken

6.14.1. Labor sowie Container Angelegenheiten sind selbst und nicht über dritte zu regeln. Habt ihr ein Labor so ist dieses zu verteidigen und nicht abzustoßen, um z.B. ein anderes anzugreifen. Laborübergaben sind vorher mit dem Fraktionsmanagement zu besprechen.

6.14.2. Es ist verboten, sich hinter verschlossenen türen aufzuhalten, wenn man Container oder die Schwarzgeldroute einnimmt.

# 6.15. Interaktionen mit Zivilisten und Unternehmen

6.15.1. Das Ausrauben eines Unternehmens als Angestellter mit vollem Lagerzugriff ist nicht erlaubt.

6.15.2. Bei einem Überfall in einem Unternehmen dürfen keine Verkaufsgegenstände entwendet werden, die den aktuellen Marktwert von 100.000€ überschreiten.


  1. Als ein Richtwert für ein erloschenes Schussgefecht gilt, wenn seit 30 Sekunden nicht mehr geschossen wurde.